FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Da wir eine Terminsprechstunde anbieten, versuchen wir die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Wir bitten Sie daher pünktlich zu Ihrem Termin zu erscheinen.
  • Unser Personal nimmt Sie an der Anmeldung in Empfang. Bitte denken Sie daran, Ihre Versichertenkarte mitzubringen. Die Krankenkassen erlauben uns eine Behandlung nur, wenn Sie die elektronische Gesundheitskarte eGK (Versicherten) zum Einlesen mitbringen. Eine Behandlung ohne Karte ist nur bei einem Notfall möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Behandlung ohne Karte nicht durchführen können.
  • Unsere durchschnittliche Wartezeit beträgt im Moment wenige Minuten. Falls es aufgrund äußerer Umstände dennoch etwas länger dauert, stehen den Kindern genug Bücher und Spielzeug zur Verfügung.
  • In den Untersuchungszimmern werden wir zunächst die Krankengeschichte erfragen und anschließend Ihr Kind untersuchen.
  • Falls die Erkankung eine operative Therapie erfordert, schauen wir mit Ihnen nach einem passenden Termin und klären Sie über die Operation und die Vor- und Nachbehandlung auf.
  • Ehemalige Frühgeborene werden als Säuglinge in der Regel nicht ambulant operiert.
  • Liegen Vorerkrankungen wie Diabetes, Krampfleiden, Nieren- oder Lungenerkrankungen oder ein Herzfehler vor, müssen sich die Kinder in einer stabilen Phase befinden. Die Kinderanästhesistin sollte den kleinen Patienten unbedingt vor dem OP-Tag sehen.
  • Etwa zwei Wochen vor der Operation darf nicht geimpft worden sein. Die nächste Impfung sollte erst eine Woche nach dem Eingriff erfolgen.
  • In den letzten zwei Wochen vor der Operation sollte das Kind keinen akuten Atemwegsinfekt mit Husten oder Fieber gehabt haben.

aus BNKD-Broschüre Ambulante Kinderchirurgie Morgens operiert – Abends zu Hause 5/2004

  1. Das Kind kommt mit seiner Begleitperson zum vereinbarten Termin nüchtern (auch Kaugummis und Bonbons sind tabu!) in die Praxis. Aufs Essen muss es etwa sechs Stunden vorher verzichten, aufs Trinken zirka drei Stunden.
  2. Die Anästhesistin bespricht nochmals die Narkose mit den Eltern, klärt über mögliche Risiken auf und beantwortet ihre Fragen. Einen Narkose-Informationsbogen haben die Eltern bereits beim Erstgespräch mit dem Kinderchirurgen erhalten.
  3. Die Eltern sind während der Narkoseeinleitung bei Ihrem Kind – sie müssen den OP-Raum erst verlassen, wenn Ihr Kind tief schläft. Die meisten Operationen im Kindesalter werden unter Vollnarkose durchgeführt. Je nach Eingriff spritzt der Arzt noch ein lokales Betäubungsmittel zur besseren Schmerzbehandlung.
  4. Noch schlafend wird der kleine Patient in den Aufwachraum zu den Eltern zurückgebracht. Sie werden neben Ihrem Kind sitzen, wenn es aufwacht. Chirurg und Anästhesist berichten, wie der Eingriff verlaufen ist.
  5. Etwa zwei bis drei Stunden nach dem Eingriff findet die Abschlussuntersuchung statt. Chirurg und Anästhesist erklären noch einmal genau, worauf die Eltern achten und wann sie sich an einen Arzt wenden müssen.
  6. Sind sämtliche Narkosenachwirkungen abgeklungen, darf der kleine Patient nach Hause. Wer nicht mit dem Taxi fahren kann, sollte sich unbedingt abholen lassen, damit ein Erwachsener sich ausschließlich um das Kind kümmern kann.
  7. Am OP-Tag hat das Kind in der Regel Bettruhe. Der Kinderchirurg steht am Abend des Operationstages für einen Anruf zur Verfügung. Sie bekommen von uns einen Zettel mit unserer Handynummer mit.
  8. Am nächsten Tag erfolgt eine Kontrolluntersuchung in unserer Praxis. Wir versuchen die Wartezeiten hierfür möglichst gering zu halten.

modifiziert aus BNKD-Bröschüre Ambulantes Operieren Morgens operiert – Abends zu Hause 5/2004

  • lockeres Kurzarm-T-Shirt, bequeme Unterwäsche, auch zum Wechseln, warme Socken
  • Für die Ruheliege im Aufwachraum: großes Handtuch und Wolldecke
  • Für nach dem Eingriff: Lieblingsgetränk, etwas leichtes zum Essen (z.B. Zwieback, Kekse, Salzstangen, Obstgläschen etc.)
  • Falls vorhanden, Befunde über Voruntersuchungen.
  • Versichertenkarte

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ihren berufstätigen Versicherten für
die Betreuung eines erkrankten Kindes Krankengeld. Erste Voraussetzung:

Das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet, und im Haushalt lebt keine andere Person, die es betreuen könnte. Der Anspruch ist pro Kind auf zehn Arbeitstage im Jahr beschränkt, für Alleinerziehende auf 20 Arbeitstage.

Bei mehreren Kindern ist der Anspruch nicht beliebig multiplizierbar: Insgesamt ist er auf 25 Arbeitstage begrenzt, für Alleinerziehende auf 50 Tage. Zweite Voraussetzung: Der Arzt muss attestieren, dass Vater oder Mutter zur Betreuung des erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben muss.

aus BNKD-Broschüre Ambulante Kinderchirurgie Morgens operiert – Abends zu Hause 5/2004

Wir könne Patienten von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr behandeln.

Unsere Praxis verfügt über ein modernes hochauflösendes Ultraschallgerät, dass speziell auf die Untersuchung von Kindern ausgerichtet ist. Wir haben so die Möglichkeit, bei bestimmten Erkrankungen wichtige Zusatzinformationen sofort zu erhalten und in unseren Therapieplan einfließen zu lassen.

Bei folgenden Indikationen kommt die Sonografie zum Einsatz:

  • unklare Raumforderungen / Schwellungen
  • Bauchschmerzen
  • Hüftschmerzen
  •  Schmerzen oder Schwellung am Hoden
  • Nierenerkrankungen
  • Lebererkrankungen
  • Einnässen
  • Hämangiome und Lymphangiome
  • nach Unfällen (Schädel, Bauchraum, Extremitäten)

 

Röntgenuntersuchungen können mittels eines digitalen Röntgengeräts durchgeführt werden. Durch die digitale Technik ist es möglich hochauflösende Bilder bei geringer Strahlungsbelastung zu erhalten.

Bei folgenden Indikationen werden Röntgenuntersuchungen durchgeführt:

  • Unfälle und Knochenbrüche
  • Unklare Schmerzen des Skeletts
  • Skelettdeformitäten
  • Zusätzliche Finger und Zehen

Am besten parken Sie in der Tiefgarage zwischen dem St.-Joseph-Stift und der Ambulanten Klinik. Halten Sie sich in der Tiefgarage rechts. Der Aufzug führt direkt in den 3. Stock zu unserer Praxis.

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